Behandlungsfehler des Kardiologen

Das Fachgebiet der Kardiologie ist ein Teilgebiet der Inneren Medizin, das sich mit den Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems beschäftigt. Die Kardiologie wird von Fachärzten für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Kardiologie betrieben, die auch kurz Kardiologen genannt werden.

Gerade in der Kardiologie kommt es nicht selten zu ärztlichen Behandlungsfehlern, da es dabei um die Erkrankung des lebensnotwendigen Herz-Kreislauf-Systems geht. Klassische Krankheiten, bei denen es der Behandlung durch einen Kardiologen bedarf, sind neben Bluthochdruck, koronare Herzerkrankungen (sog. KHK) mit Herzinfarkt, Herzschwäche (sog. Herzinsuffizienz) und Herzrhythmusstörungen auch Herzmuskelentzündungen, Herzklappenfehler.

So hat etwa das LG Hagen in einem Urteil im Jahr 2006 einem Mann, bei dem statt einer akuten Entzündung der Herzinnenhaut, eine lapidare Bronchitis diagnostiziert wurde und der Kläger in eine akute Lebensgefahr mit Notoperation (künstliche Herzklappe) gebracht wurde ein Schmerzensgeld von 45.000,- € zugesprochen. Berücksichtigt man die Preissteigerungen aller privaten Haushalte wären es heute 52.000,- €, die im vergleichbaren Fall als Schmerzensgeld zu bezahlen wären. Für die zukünftigen Folgeschäden, die durch eine lebenslange Marcumar-Therapie und eine dauerhafte Minderung der körperlichen Leistungsfähigkeit um 30 % wurde ein entsprechender Zukunftsvorbehalt vorgesehen.

Sobald das Herz nachhaltig geschädigt ist, kommen daneben auch beträchtliche gesundheitliche Folgen und Folgeschäden am Gehirn in Betracht.

Das OLG Schleswig-Holstein hat im Jahr 2014 einer Frau ein Schmerzensgeld von 60.000,- € zugesprochen wegen eines Hirninfarktes, der sich bei einer Herzkatheteruntersuchung durch Austreten von Luft aus der Spülleitung ereignet hat und es dadurch zu einem Verschluss des linken Koronasystems gekommen ist. Als Dauerschaden verblieb dieser Frau eine linksseitige Lähmung mit Schwindelgefühlen, Depression und Angststörungen.

Ein Schmerzensgeld von umgerechnet 300.000,- € hat wiederum das LG Münster im Jahr 2004 einer 63-jährigen Frau zugesprochen, die aufgrund eines ärztlichen Fehlers einen Schlaganfall nach Durchführung einer Elektroschockbehandlung erlitten hat. Hier wurde versäumt, für eine ausreichende Blutverdünnung zu sorgen – ein grober Behandlungsfehler! Die eingetretenen Folgen waren sehr gravierend: Halbseitenlähmung rechts, Fußheberparese rechts, Wahrnehmungs- und deutliche Wortfindungsstörungen (diese Frau kann nicht mehr sprechen und nicht mehr zielgerichtet denken), Gesichtsfeldausfall rechts, ständiger Pflegebedarf.

Wir unterstützen Sie im Schadensfall im Bereich Kardiologie

Vermuten Sie bei Ihnen oder Ihren Angehörigen bei einer solchen oder ähnlichen ärztlichen Behandlung möglicherweise ärztliche Behandlungsfehler oder Aufklärungsfehler? Dann könnte ein Fall der Arzthaftung im Medizinrecht vorliegen und es bestünde wahrscheinlich ein Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz.

Gerade die obigen Beispielsfälle zeigen, zu welch einschneidenden und das ganze Leben verändernden Folgen es durch ärztliche Behandlungsfehler in der Kardiologie für die Betroffenen kommen kann und wie sehr es kompetenter Unterstützung durch einen versierten Patientenanwalt bedarf, um Ihre Rechte erfolgreich durchzusetzen.

Unsere Patientenanwälte für Kempten, Ulm und Umgebung stehen Ihnen tatkräftig zur Seite und helfen, mit Ihrem medizinischen und juristischen Know-how, Ihre Rechte effektiv zu verteidigen.

Weil Ärzte und ihre Haftpflichtversicherungen sich häufig zu Unrecht auf Verjährung berufen, ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig von einem Patientenanwalt beraten zu lassen und nichts dem Zufall überlassen.

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne: 0831 5409100 bzw. 0731 40321133

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