Arzthaftung des Kinderarztes

Die Pädiatrie (Kinder- und Jugendheilkunde) ist die Lehre von den Erkrankungen des kindlichen und des jugendlichen Organismus bis zum 18. Lebensjahr, den Entwicklungsstörungen und Fehlbildungen des Kindes sowie ihrer Vorbeugung und Behandlung. Teildisziplinen der Pädiatrie sind unter anderen die Neonatologie, die Kinderkardiologie, die Neuropädiatrie, die Jugendmedizin und die Sozialpädiatrie.

Einen groben ärztlichen Behandlungsfehler hat das OLG Köln im Falle eines 15-jährigen Jungen im Jahre 1979 bestätigt, welcher Folge einer unbehandelten Meningitis-Entzündung vollständig taub geworden ist, und das dauerhaft. Unter Berücksichtigung der Preissteigerungen wären heute hierfür ca. 55.000,- € zugesprochen worden. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass dieser Fall sich noch weit vor der Schadensrechtsmodernisierung (01.08.2002) ereignete, die zum Ziel hatte, gravierende Schäden – wie diesen – deutlich höher zu entschädigen als in den Jahren davor.

Ein Fall, der uns gerade noch begleitet, ist der einer ebenfalls unbehandelten Meningitis – allerdings bei einem Säugling – die letztlich zu einem Hirnschaden und einer Schwerstschädigung eines kleinen Mädchens geführt hat. In einer vergleichbaren Entscheidung hat das LG Aachen bereits im Jahr 2011 einem 2,5-jährigen Jungen ein Schmerzensgeld von 700.000,- € zugesprochen. Unter Berücksichtigung der gestiegenen Lebenshaltungskosten seit dieser Entscheidung wären es heute 730.000 €. Hierbei handelt es sich um eines der höchsten ausgeurteilten Schmerzensgelder, wobei man sich an dieser Stelle durchaus die Frage stellen kann, in welcher Höhe ein Schmerzensgeld in einem derart schwerwiegenden Fall überhaupt angemessen ist.

Wir unterstützen Sie im Schadensfall im Bereich Pädiatrie

Vermuten Sie bei Ihnen oder Ihren Angehörigen bei einer solchen oder ähnlichen ärztlichen Behandlung möglicherweise ärztliche Behandlungsfehler oder Aufklärungsfehler? Dann könnte ein Fall der Arzthaftung im Medizinrecht vorliegen und es bestünde wahrscheinlich ein Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz.

Gerade die obigen Beispielsfälle zeigen, zu welch einschneidenden und das ganze Leben verändernden Folgen es durch ärztliche Behandlungsfehler in der Kinderheilkunde für die Betroffenen kommen kann und wie sehr es kompetenter Unterstützung durch einen versierten Patientenanwalt bedarf, um Ihre Rechte erfolgreich durchzusetzen.

Unsere Patientenanwälte für Kempten, Ulm und Umgebung stehen Ihnen tatkräftig zur Seite und helfen, mit Ihrem medizinischen und juristischen Know-how, Ihre Rechte effektiv zu verteidigen.

Weil Ärzte und ihre Haftpflichtversicherungen sich häufig zu Unrecht auf Verjährung berufen, ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig von einem Patientenanwalt beraten zu lassen und nichts dem Zufall überlassen.

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne: 0831 5409100 bzw. 0731 40321133

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