Medizinhaftung des Neurochirurgen

Die Neurochirurgie ist eine Disziplin der Medizin, welche in Deutschland weder der Chirurgie noch der Neurologie zugeordnet wird, allerdings Anteile beider Disziplinen besitzt. Es handelt sich um die operative Behandlung von Schädigungen oder Erkrankungen des peripheren oder zentralen Nervensystems. In der überwiegenden Zahl der Haftungsfälle geht es um fehlerhaft durchgeführte Operationen im Bereich der Wirbelsäule und hierbei eingetretene Nervschäden. Ebenfalls spielt die unterlassene Aufklärung über Alternative Behandlungsmethosen eine große Rolle (häufig muss ein Bandscheibenvorfall gar nicht operiert werden, denn in einer Vielzahl von Fällen kommt eine intensive Krankengymnastik in Betracht).

Für einen Aufklärungsfehler im Zusammenhang mit einer operativen Korrektur einer Wirbelsäulenverkrümmung (sog. Skoliose) und hierbei erlittener Rückenmarksverletzung mit vorübergehend fast vollständige Lähmung der Beine und der Notwendigkeit einer mehrmonatigen Krankenhausbehandlung hat das OLG Köln einem 13-jährigen Mädchen ein Schmerzensgeld von 70.000,- € zugesprochen. Zwar kann das Mädchen mittlerweile wieder ohne fremde Hilfe gehen und kurze Wegstrecke zurücklegen. Allerdings ist ihr eine Blasen- und Darmentleerungsstörung dauerhaft verblieben und es kommt bei bemerktem Harndrang schon vor Erreichen der Toilette zur Entleerung der Harnblase. Da der Stuhldrang selten bemerkt wird, ist ein manuelles Ausräumen des Darms erforderlich.

Für eine Querschnittslähmung nach einer Wirbelsäulenoperation mit Blasen- und Mastdarmlähmung hat das LG Kassel einer 54-jährigen Frau, die hierdurch zum Schwerstpflegefall wurde ein Schmerzensgeld von 600.000,- DM im Jahr 1998 zugesprochen. Umgerechnet auf Euro und unter Berücksichtigung der Indexanpassung wären heute hierfür etwa 385.000,- € zuzusprechen.

Gerade auf diesem medizinischen Fachgebiet können Schädigungen ganz massive Einschnitte in das Leben der betroffenen Patienten nach sich ziehen, wie die oben beispielhaft genannten gerichtlichen Entscheidungen aufzeigen.

Wir unterstützen Sie im Schadensfall im Bereich Neurochirurgie

Vermuten Sie bei Ihnen oder Ihren Angehörigen bei einer solchen oder ähnlichen ärztlichen Behandlung möglicherweise ärztliche Behandlungsfehler oder Aufklärungsfehler? Dann könnte ein Fall der Arzthaftung im Medizinrecht vorliegen und es bestünde wahrscheinlich ein Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz.

Gerade die obigen Beispielsfälle zeigen, zu welch einschneidenden und das ganze Leben verändernden Folgen es durch ärztliche Behandlungsfehler in der Neurochirurgie für die Betroffenen kommen kann und wie sehr es kompetenter Unterstützung durch einen versierten Patientenanwalt bedarf, um Ihre Rechte erfolgreich durchzusetzen.

Unsere Patientenanwälte für Kempten, Ulm und Umgebung stehen Ihnen tatkräftig zur Seite und helfen, mit Ihrem medizinischen und juristischen Know-how, Ihre Rechte effektiv zu verteidigen.

Weil Ärzte und ihre Haftpflichtversicherungen sich häufig zu Unrecht auf Verjährung berufen, ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig von einem Patientenanwalt beraten zu lassen und nichts dem Zufall überlassen.

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne: 0831 5409100 bzw. 0731 40321133

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