Valsartan ist ein Wirkstoff, welcher blutdruckregulierend wirkt, d.h. bei Patienten eingesetzt wird, welche dauerhaft einen zu hohen Blutdruck haben. Das Medikament gibt es in Deutschland von verschiedenen Herstellern und in verschiedenen Konzentrationen, teilweise auch als sog. Compositum, d.h. zusammen mit einem anderen Wirkstoff (Hydrochlorothiazid) in einer einzigen Tablette. Ob der Wirkstoff Valsartan in einem Medikament enthalten ist, steht auf jeder Packung bzw. ist Bestandteil des Arzneimittelnamens.

Im heißen Sommer dieses Jahres ist es aufgekommen: Der von einem chinesischen Zulieferer für verschiedene deutsche Pharma-Konzerne produzierte Wirkstoff Valsartan war zum Zeitpunkt der Auslieferung mit diversen Nitrosaminen belastet. Dabei könnte es sein, dass diese Verunreinigung von Valsartan bereits fortlaufend seit einigen Jahren besteht; als Ursache hierfür kommt eine im Jahr 2012 erfolgte Umstellung der Produktion bei dem chinesischen Zulieferer des Wirkstoffes in Betracht.

Nitrosamin ist eine krebserregende Substanz, die aus Nitriten und Aminen entsteht. Sie konnte in Tierversuchen als einer der am meisten karzinogenen Stoffe überhaupt bestimmt werden (Karzinogene sind Stoffe, die Krebs erzeugen oder die Krebserzeugung fördern können). Nitrosamine schädigen den Körper, indem sie vom menschlichen Stoffwechsel ab- bzw. umgebaut werden und diese umgebauten Stoffwechselprodukte sich an die Erbsubstanz des Menschen anlagern und somit deren Replikation stören können. Bei zu großen Veränderungen der DNA kommt es zur Krebsbildung, da sich Ablesefehler häufen. Da Nitrosamine Membranen leicht durchqueren können, können sie an so gut wie jedem Organ im Körper Krebs erregen.

Die Präparate einer Reihe von Herstellern wurden deshalb EU-weit zurückgerufen; sie dürfen nicht mehr in Apotheken abgegeben werden. Seit Juli 2018 gibt es allmonatlich neue, d.h. weitere Rückrufaktionen Valsartan- und anderer Sartan-haltiger Arzneimittel. Eine bei neuen Meldungen jeweils aktualisierte Liste der (Chargen-)Rückrufe Valsartan-haltiger Arzneimittel findet sich unter https://www.abda.de/amk-nachricht/artikel/online-nachricht-amk-liste-der-chargenbezogenen-rueckrufe-valsartan-haltiger-arzneimittel/

Wer sich nicht sicher ist, ob das -möglicherweise bereits seit geraumer Zeit- von ihm eingenommene Medikament zu den verunreinigten bzw. zurückgerufenen Arzneimitteln gehört, sollte seinen Apotheker hiernach fragen.

Nach alledem wird jedem Patienten, der eines der betroffenen Medikamente eingenommen hat, dringend geraten, sich seine Schadenersatzansprüche (Schmerzensgeld u.a.) zu sichern. Dabei ist zunächst einmal völlig egal, ob er oder sie während des Zeitraumes der Einnahme des Medikamentes bereits an Krebs erkrankt ist oder (noch) nicht.

Füllen Sie einfach das nachstehende Formular aus und lassen es uns zukommen oder Sie nehmen auf klassischem Weg ganz unverbindlich Kontakt mit uns auf; wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden und Ihre Chancen auf Erlangung von Schadenersatz mit Ihnen besprechen.

Wir sind eine Anwaltskanzlei mit Fachanwälten für Medizinrecht, die auf die Geltendmachung von Schadenersatz für (befürchtete) körperliche- und hieraus resultierende Folgeschäden (Verdienstausfall u.a.) durch Arztfehler, Arzneimittel und sonstige Medizinprodukte spezialisiert ist und seit vielen Jahren nichts anderes macht. Weil wir derart hoch spezialisiert sind, können wir Sie auch problemlos Deutschland weit vertreten.

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